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   BVerwG, 23.06.1994 - 5 B 41.94   

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BVerwG, 23.06.1994 - 5 B 41.94 (https://dejure.org/1994,15502)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1994 - 5 B 41.94 (https://dejure.org/1994,15502)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1994 - 5 B 41.94 (https://dejure.org/1994,15502)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Klärung der zuständige Stelle für die Beantwortung von Bitten und Beschwerden im Fall eines Deutschen, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvR 162/51

    Petitionsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1994 - 5 B 41.94
    Denn seit der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. April 1953 (BVerfGE 2, 225 ) ist geklärt, daß das in Art. 17 GG für jedermann verbürgte Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden, den Adressaten einer ordnungsgemäßen Eingabe verpflichtet, die Eingabe nicht nur entgegenzunehmen, sondern sie auch sachlich zu prüfen und den Einsender hinsichtlich der Art ihrer Erledigung schriftlich zu bescheiden (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. November 1975 - BVerwG 7 C 53.73 - <NJW 1976, 637/638> und vom 22. Mai 1980 - BVerwG 7 C 73.78 - <NJW 1981, 700> sowie Beschluß vom 13. November 1990 - BVerwG 7 B 85.90 - <NJW 1991, 936/937>).
  • BVerwG, 13.11.1990 - 7 B 85.90

    Petitionsrecht: Kein Anspruch auf Begründung einer Entscheidung des

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1994 - 5 B 41.94
    Denn seit der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. April 1953 (BVerfGE 2, 225 ) ist geklärt, daß das in Art. 17 GG für jedermann verbürgte Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden, den Adressaten einer ordnungsgemäßen Eingabe verpflichtet, die Eingabe nicht nur entgegenzunehmen, sondern sie auch sachlich zu prüfen und den Einsender hinsichtlich der Art ihrer Erledigung schriftlich zu bescheiden (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. November 1975 - BVerwG 7 C 53.73 - <NJW 1976, 637/638> und vom 22. Mai 1980 - BVerwG 7 C 73.78 - <NJW 1981, 700> sowie Beschluß vom 13. November 1990 - BVerwG 7 B 85.90 - <NJW 1991, 936/937>).
  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 53.73

    Streitigkeit von Rechtsbeziehungen zwischen Verfassungsorganen oder am

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1994 - 5 B 41.94
    Denn seit der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. April 1953 (BVerfGE 2, 225 ) ist geklärt, daß das in Art. 17 GG für jedermann verbürgte Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden, den Adressaten einer ordnungsgemäßen Eingabe verpflichtet, die Eingabe nicht nur entgegenzunehmen, sondern sie auch sachlich zu prüfen und den Einsender hinsichtlich der Art ihrer Erledigung schriftlich zu bescheiden (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. November 1975 - BVerwG 7 C 53.73 - <NJW 1976, 637/638> und vom 22. Mai 1980 - BVerwG 7 C 73.78 - <NJW 1981, 700> sowie Beschluß vom 13. November 1990 - BVerwG 7 B 85.90 - <NJW 1991, 936/937>).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 7 C 73.78

    Gemeindliche Selbstverwaltungsangelegenheiten - Petitionsrecht - Pflichtaufgaben

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1994 - 5 B 41.94
    Denn seit der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. April 1953 (BVerfGE 2, 225 ) ist geklärt, daß das in Art. 17 GG für jedermann verbürgte Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden, den Adressaten einer ordnungsgemäßen Eingabe verpflichtet, die Eingabe nicht nur entgegenzunehmen, sondern sie auch sachlich zu prüfen und den Einsender hinsichtlich der Art ihrer Erledigung schriftlich zu bescheiden (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. November 1975 - BVerwG 7 C 53.73 - <NJW 1976, 637/638> und vom 22. Mai 1980 - BVerwG 7 C 73.78 - <NJW 1981, 700> sowie Beschluß vom 13. November 1990 - BVerwG 7 B 85.90 - <NJW 1991, 936/937>).
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